Allgemeine Regelungen für Minderjährige
Das Klettern und Bouldern im DAV alpin zentrum BIELEFELD ist ausschließlich in Begleitung einer volljährigen Aufsichtsperson oder der Erziehungsberechtigten möglich.
Die Aufsichtsperson erklärt vor Ort mit der Unterschrift unter der Nutzungsordnung, dass das Einverständnis der Erziehungsberechtigten vorliegt und die Aufsicht übernommen werden darf.
Betreuungsverhältnis und Aufsichtspflicht
Jede volljährige Aufsichtsperson darf maximal 2 Minderjährige beim Klettern und Bouldern beaufsichtigen.
Bei Gruppenveranstaltungen ist eine Überschreitung des 1:2 Betreuungsverhältnisses nach vorheriger Absprache möglich. Bitte nutzt hierfür unser Kontaktformular.
Minderjährige 14 – 17
Minderjährige ab dem vollendeten 14. und bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres können bei vorliegendem, schriftlichen Einverständnis der Erziehungsberechtigten auch ohne Aufsichtsperson alleine klettern und bouldern.
Dieses Einverständnis muss einmalig vor Ort erteilt und digital unterschrieben werden. Die Einverständniserklärung liegt nicht zum Download bereit, kann aber vor Ort eingesehen werden.
Handgeschriebene Einverständniserklärungen, Bestätigungen per Telefon o.ä. werden nicht akzeptiert.
Minderjährige U 14
Das Klettern und Bouldern im DAV alpin zentrum BIELEFELD ist ausschließlich in Begleitung einer volljährigen Aufsichtsperson oder der Erziehungsberechtigten möglich.